«Wir unterstützen was Ihnen wichtig ist»

 

 

                                                                              – Bommer Stiftung

 

 

 

Förderprozess

Die Bommer Stiftung nimmt Gesuche jederzeit entgegen und bearbeitet diese einmal pro Quartal. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Unterstützung. Der Stiftungsrat entscheidet im jeweiligen Einzelfall.

Es werden ausschliesslich persönliche Gesuche mit Begründung und individueller Anschrift bearbeitet. Für anonyme oder standardisierte Gesuche behält sich der Stiftungsrat das Recht vor, diese nicht zu beantworten.

Die Bedingungen gelten gleichermassen für Gesuche mit unserem online Gesuchformular und per Post eingereichte Gesuche. Aus ökologischen Gründen bevorzugen wir online eingereichte Gesuche.

Eingereichte Unterlagen können während einem Jahr nach dem Entscheid des Stiftungsrates bei der Geschäftsstelle abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet.